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   LSG Bayern, 29.01.1997 - L 12 Ka 104/95   

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https://dejure.org/1997,14298
LSG Bayern, 29.01.1997 - L 12 Ka 104/95 (https://dejure.org/1997,14298)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.01.1997 - L 12 Ka 104/95 (https://dejure.org/1997,14298)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - L 12 Ka 104/95 (https://dejure.org/1997,14298)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 493 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen, 07.03.2001 - L 3/5 KA 1/99

    Honorarverteilungsmaßstab - rückwirkende Änderung - Punktwertabsenkung -

    Überdies sei eine Differenzierung um nur 7, 69% zwischen den Basis- und den Speziallaborleistungen völlig unzureichend, wie dies auch vom LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 24. Mai 1995 (L 5 Ka 2440/94) und vom Bayerischen LSG im Urteil vom 29. Januar 1998 (L 12 Ka 104/95) bestätigt worden sei.

    Überdies habe auch das Bayerische Landessozialgericht in einem Urteil vom 29. Januar 1997 (L 12 Ka 104/95) zwischenzeitlich entschieden, dass es zur Umsetzung der BSG-Urteile vom 29. September 1993 aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ausreiche, typisierend nach O I-/O II-Leistungen einerseits und O III-Leistungen andererseits zu differenzieren.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 11 B 54/98

    Vorläufige Vergütung von erbrachten Laborleistungen ; Erlaß einer einstweiligen

    Das LSG Baden-Württemberg ( Urteil vom 24.05.1995 - L 5 Ka 2440/94 - MedR 1995, 377, 379) und das LSG Bayern ( Urteil vom 29.01.1997 - L 12 Ka 104/95) haben eine solche Unterscheidung für betragsmäßig unzureichend gehalten.
  • LSG Niedersachsen, 07.03.2001 - L 3 KA 115/00
    Überdies habe auch das Bayrische Landssozialgericht in einem Urteil vom 29. Januar 1997 ( L 12 Ka 104/95) zwischenzeitlich entschieden, dass es zur Umsetzung der BSG-Urteile vom 29. September 1993 aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ausreiche, typisierend nach O I-/O II-Leistungen einerseits und O III-Leistungen zu differenzieren.
  • SG Hannover, 20.03.2002 - S 10 Ka 1082/98
    Ein Vertragsarzt hat lediglich dann einen subjektiv rechtlichen Anspruch auf höhere Vergütung, wenn durch die zu niedrige Vergütung das vertragsärztliche Vorsorgungssystem als Ganzes und als Folge davon, die berufliche Existenz der an dem System teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer gefährdet wäre (BSG, Urteil vom 3. März 1999, Az.: B 6 KA 6/98; BSG, SozR 3-2500 § 72 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 85 Nrn. 10, 12; BSG, Urteil vom 07. Februar 1995, Az.: 6 RKa 61/94; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 1998, Az.: L 11 KA 22/98 und Urteil vom 9. April 1997, Az.: L 5 KA 46/96; Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Januar 1997, Az.: L 12 KA 104/95).
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